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Vorteile des Gütestelle Verfahrens

Was macht die Gütestelle anders?

Das Güteverfahren beginnt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen; Viele Verfahren können bereits in 1 bis 2 Tagen beendet werden;
Die Kosten sind kalkulierbar, weil die Tätigkeit der Gütestelle nach festen Stundensätzen und vereinbarten Nebenkosten honoriert wird; diese Kosten sind idR. weitaus günstiger, als die Kosten eines Gerichtsverfahrens (Verfahrensordnung PDF);
Die Konfliktparteien sind aktiv an dem Verfahren beteiligt, Inhalt und Ausgang werden von den Parteien selbst festgelegt;
Ein in dem Güteverfahren geschlossener Vergleich ist rechtswirksam und steht einem gerichtlich erworbenen Titel gleich;
Bereits der Eingang des Güteantrags bei einer Gütestelle hemmt die Verjährung der Ansprüche während der Dauer des Verfahrens. 
Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.