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Gütestelle des Landes Baden-Württemberg


Neben der Möglichkeit, klassische Wirtschaftsmediation in Anspruch zu nehmen, bietet coerper-consult auch die Leistungen einer staatlich anerkannten Gütestelle des Landes Baden-Württemberg.

Rechtliche Bedeutung des Gütestellenverfahrens:

Vom Präsidenten des Landgericht Karlsruhe wurde der Jurist Hans-Peter Coerper im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.

Wesentliche Vorteile des Güteverfahrens:

Ein in dem Güteverfahren geschlossener Vergleich ist rechtswirksam und steht einem gerichtlich erworbenen Titel gleich, d.h. aus dem Vergleich kann vollstreckt werden.

Bereits der Eingang des Güteantrags bei einer Gütestelle hemmt die Verjährung der Ansprüche während der Dauer des Verfahrens.